Familienrecht und Vorsorge
Als Notar im Bereich des Familienrechts und der Vorsorge begleite ich Sie bei wichtigen Entscheidungen, die Ihre persönlichen und familiären Verhältnisse betreffen. Gerade in diesen sensiblen Bereichen ist es von großer Bedeutung, dass die getroffenen Regelungen rechtlich klar und verbindlich sind. Ob es um die Gestaltung eines Ehevertrags, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder um Vorsorgeregelungen wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geht – meine Aufgabe ist es, Ihnen rechtliche Sicherheit zu bieten und dafür zu sorgen, dass Ihre Wünsche bestmöglich umgesetzt werden.
1. Eheverträge
Ein Ehevertrag ermöglicht es, die vermögensrechtlichen Verhältnisse während der Ehe und für den Fall einer Trennung oder Scheidung verbindlich zu regeln. Viele Paare zögern, einen Ehevertrag abzuschließen, da dies als unromantisch empfunden wird. Doch in Wirklichkeit bietet ein Ehevertrag eine sinnvolle Möglichkeit, Unsicherheiten zu vermeiden und klare Regelungen für den Ernstfall zu schaffen.
Als Notar berate ich Sie umfassend über die Möglichkeiten eines Ehevertrags. Sie können beispielsweise Regelungen zum Güterstand, zum Unterhalt oder zur Versorgung im Alter treffen. Ein Ehevertrag kann dabei sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. Häufig wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Ehevertrag modifiziert oder der Güterstand der Gütertrennung vereinbart. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner selbstständig ist oder erhebliches Vermögen mit in die Ehe bringt.
Ein notariell beurkundeter Ehevertrag bietet Ihnen die Sicherheit, dass die getroffenen Regelungen rechtlich bindend und wirksam sind. Ich unterstütze Sie dabei, individuelle Lösungen zu finden, die Ihren persönlichen Lebensumständen gerecht werden, und sorge dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Darüber hinaus kläre ich Sie über die steuerlichen Auswirkungen eines Ehevertrags auf und helfe Ihnen, die für Sie günstigste Regelung zu finden. Durch die notarielle Beurkundung wird sichergestellt, dass der Vertrag nicht nur den formalen Anforderungen genügt, sondern auch Ihre persönlichen Wünsche und Interessen rechtssicher festhält.
2. Scheidungsfolgenvereinbarungen
Nach einer Trennung oder Scheidung müssen viele Fragen geregelt werden, die das Vermögen, den Unterhalt und die Versorgung betreffen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es den Ehepartnern, sich einvernehmlich über diese Punkte zu verständigen und langwierige Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden. Als Notar bin ich dabei Ihr neutraler und sachlicher Berater, der dafür sorgt, dass alle Regelungen klar und fair getroffen werden.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können unter anderem der Zugewinnausgleich, der Unterhalt, die Vermögensaufteilung und die Versorgung im Alter geregelt werden. Auch Fragen zur Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung oder zum Umgang mit Schulden können in der Vereinbarung festgehalten werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht nur für die Ehepartner von Vorteil, sondern auch für eventuelle Kinder, da sie zu einer schnelleren und friedlicheren Lösung beiträgt.
Als Notar stelle ich sicher, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung rechtlich wirksam ist und alle notwendigen Punkte abdeckt. Ich berate Sie ausführlich darüber, welche Regelungen in Ihrem Fall sinnvoll sind und wie Sie Ihre Interessen bestmöglich absichern können. Dabei achte ich darauf, dass die Vereinbarung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und nicht zu Lasten eines Ehepartners geht.
Durch die notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie sicher sein, dass Ihre Vereinbarungen rechtsverbindlich sind und von beiden Seiten eingehalten werden müssen. Dies bietet Ihnen eine verlässliche Grundlage, um die Scheidung und die damit verbundenen finanziellen und persönlichen Angelegenheiten schnell und reibungslos abzuwickeln.
3. Vorsorgevollmachten
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um für den Fall vorzusorgen, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dies betrifft sowohl finanzielle als auch persönliche Angelegenheiten, wie die Gesundheitsfürsorge oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim.
Als Notar unterstütze ich Sie bei der Erstellung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht. Wir besprechen gemeinsam, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person erhalten soll und in welchen Bereichen sie für Sie handeln darf. Es ist wichtig, dass die Vollmacht genau auf Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten ist, damit sie im Ernstfall tatsächlich Ihre Interessen bestmöglich vertritt.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet Ihnen den Vorteil, dass sie rechtlich nur sehr schwer anfechtbar ist und von Gerichten, Banken und anderen Institutionen ohne Weiteres anerkannt wird. Im Gegensatz zu privatschriftlichen Vollmachten besteht bei einer notariellen Vorsorgevollmacht kaum ein Risiko, dass sie im Ernstfall angezweifelt oder nicht anerkannt wird.
Ich berate Sie auch darüber, welche Regelungen in einer Vorsorgevollmacht sinnvoll sind und wie Sie eventuelle Risiken minimieren können. Beispielsweise kann es empfehlenswert sein, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren, um sicherzustellen, dass auch medizinische Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden. Zudem helfe ich Ihnen, die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister zu hinterlegen, sodass sie im Bedarfsfall schnell und problemlos auffindbar ist.
4. Patientenverfügungen
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern. Eine Patientenverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche im Ernstfall respektiert werden.
Als Notar berate ich Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung und sorge dafür, dass Ihre Verfügung rechtlich wirksam und eindeutig formuliert ist. Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung klare Anweisungen enthält, damit die behandelnden Ärzte und Ihre Angehörigen wissen, wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden möchten.
Eine notarielle Patientenverfügung bietet den Vorteil, dass sie rechtlich verbindlich ist und im Ernstfall nicht infrage gestellt werden kann. Ich achte darauf, dass Ihre Wünsche in der Verfügung eindeutig festgehalten werden und dass die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit erfüllt sind. Eine notarielle Patientenverfügung wird in der Regel auch schneller anerkannt als eine privatschriftliche Verfügung, da sie eine höhere Beweiskraft hat.
Darüber hinaus kläre ich Sie darüber auf, welche medizinischen Maßnahmen in der Patientenverfügung konkret geregelt werden können, wie beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerztherapie oder künstliche Ernährung. Gemeinsam erarbeiten wir eine Verfügung, die Ihren individuellen Wünschen und Überzeugungen entspricht.
Auch die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist eine sinnvolle Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Ihre medizinische Versorgung und Ihre persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden. Ich helfe Ihnen, die notwendigen Dokumente zu erstellen und im zentralen Vorsorgeregister zu hinterlegen, sodass sie im Bedarfsfall schnell zur Verfügung stehen.