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Ihre Rechtsanwälte in Rendsburg

Gemeinsam finden wir die beste Lösung.


Philipp Gabrys

  • Rechtsanwalt seit 2007
  • Notar seit 2024
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) seit 2010
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz seit 2012
  • Studium in Frankfurt (Oder), Studienschwerpunkt Medienrecht
  • Referendariat in Kiel und Mailand

Corinna Bernauer

  • Rechtsanwältin seit 2021
  • Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) seit 2024
  • Aktiv im Datenschutzrecht seit 2018
  • Studium in Regensburg, Studienschwerpunkt Recht der Informationsgesellschaft
  • Referendariat in Regensburg und Hamburg

Rechtsgebiete


Gewerblicher Rechtsschutz


Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst insbesondere das Markenrecht. Hier sind Ihnen Rechtsanwalt Gabrys als Fachanwalt und Rechtsanwältin Bernauer insbesondere bei der Anmeldung von Marken oder bei der Durchsetzung Ihres Markenschutzes behilflich. Sie vertreten Sie auch bei der Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen und in Widerspruchs- oder Löschungsverfahren vor den Markenämtern.

Ein weiterer wesentlicher Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ist das Wettbewerbsrecht - Hierzu zählen alle rechtlichen Fragen um Themen der unlauteren Werbung, z.B. Werben mit unwahren oder irreführenden Behauptungen oder aber auch Werben mit Selbstverständlichkeiten, fehlende Pflichtangaben und vieles mehr. Wenn Sie gegen unfairen Wettbewerb Ihres Mitbewerbers vorgehen möchten oder Ihnen selbst wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen wird, können Sie sich vertrauensvoll in die Hände von Rechtsanwalt Gabrys begeben.

IT-Recht &
Datenschutzrecht


Das IT-Recht ist eine Schnittmenge aus verschiedenen Rechtsgebieten, die jedoch jeweils einen technischen Bezug aufweisen. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind hier kompetente Ansprechpartner, da sich unsere Kanzlei auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat und mit Herrn Rechtsanwalt Gabrys und Rechtsanwältin Bernauer zwei Fachanwälte für IT-Recht tätig sind.

Im Bereich des Datenschutzrechts erstellen wir Ihnen insbesondere das erforderliche Verfahrensverzeichnis, die notwendigen Datenschutzerklärungen, Verträge über die Auftragsverarbeitung und stehen auch als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.

Zum IT-Recht gehören insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen, Wartungsverträge usw.. Außerdem umfasst das IT-Recht auch sämtliche rechtlichen Fragestellungen im Bereich des E-Commerce (Gestaltung und Prüfung von Online-Shops und AGB für Online-Shops, spezielle Fragestellungen zum Vertragsschluss über das Internet). Weitere Teilgebiete des IT-Rechts, auf denen wir Ihnen behilflich sein kann, sind das Datenschutzrecht und das Domainrecht.

Urheberrecht UND
Medienrecht


Gegenstand des Urheberrechts ist der Schutz von persönlichen geistigen Schöpfungen (Texte, Bilder, Musik, Bauwerke usw.) sowie der ergänzende Schutz von Leistungsschutzrechten (Datenbanken, ausübende Künstler, Tonträgerhersteller usw.). Sofern sich in diesen Rechtsgebieten Fragen stellen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Gabrys.

Dies gilt auch bei allen Fragen, bei denen Persönlichkeitsrechte betroffen sind, sei es im Pressrecht oder bei der Veröffentlichung in anderen Medien. Wenn Ihre Rechte durch eine rechtswidrige Veröffentlichung von Informationen oder Fotos betroffen sind oder Ihnen ein solches Verhalten vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

FÜR ARBEITNEHMER

Im Arbeitsrecht geht es häufig um Kündigungen bzw. die Verteidigung gegen diese. Dabei ist zu beachten, dass Kündigungsschutzklagen innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Gericht eingereicht worden sein müssen. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, wenden Sie sich am besten sofort an uns. Auch für die für die Geltendmachung sonstiger arbeitsrechtlicher Ansprüche gelten oft kurze Ausschlussfristen, so dass auch hier häufig Eile geboten ist.
FÜR ARBEITGEBER

Für Unternehmen bieten wir ebenfalls Beratungs- und Vertretungsdienstleistungen an. Dazu gehört neben der klassischen Vertretung in arbeitsgerichtlichen Prozessen auch die Beratung im Bereich Arbeitsverträge sowie die Benennung als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hierfür halten wir auch die notwendige Infrastruktur vor. Sollten Sie dazu Beratung wünschen, wenden Sie sich an Herrn Rechtsanwalt Gabrys oder Frau Rechtsanwältin Bernauer.