Arbeitsrecht
Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis und ist von grundlegender Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ob es um den Abschluss von Arbeitsverträgen, Kündigungen oder den Schutz von Whistleblowern geht, das Arbeitsrecht bietet einen komplexen Rechtsrahmen, der ständig neuen gesetzlichen Entwicklungen unterliegt. Unsere Kanzlei in Rendsburg vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und bietet umfassende Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
1. Kündigung und Kündigungsschutzklagen
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein sensibles Thema und bedarf einer rechtlich einwandfreien Vorgehensweise. Arbeitgeber müssen dabei strenge gesetzliche Vorgaben einhalten, während Arbeitnehmer durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vor willkürlichen Kündigungen geschützt werden.
Kündigungsarten und Voraussetzungen
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen mit sich bringen:
- Ordentliche Kündigung: Diese Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Arbeitgeber müssen dabei in vielen Fällen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe anführen.
- Außerordentliche Kündigung: Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten, besonders schwerwiegenden Voraussetzungen zulässig, etwa bei groben Pflichtverletzungen oder strafbaren Handlungen des Arbeitnehmers.
- Änderungskündigung: Diese Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortführen möchte. Der Arbeitnehmer hat die Wahl, die Änderungen zu akzeptieren oder dagegen vorzugehen.
Für Arbeitnehmer ist es wichtig, ihre Rechte zu kennen und bei einer Kündigung schnell zu reagieren. Eine Kündigungsschutzklage kann helfen, die Unwirksamkeit der Kündigung festzustellen und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.
Kündigungsschutzklagen: Rechte der Arbeitnehmer wahren
Das Kündigungsschutzgesetz bietet Arbeitnehmern umfassenden Schutz vor unberechtigten Kündigungen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Verstreicht diese Frist ungenutzt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer dabei, ihre Rechte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage durchzusetzen:
- Prüfung der Kündigung: Wir prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und alle gesetzlichen Vorgaben, wie z. B. die Anhörung des Betriebsrats, eingehalten wurden.
- Einreichung der Kündigungsschutzklage: Wir reichen die Klage fristgerecht beim Arbeitsgericht ein und vertreten Sie in allen Verfahrensstufen.
- Abfindungsverhandlungen: In vielen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage zu einer Abfindung führen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wird. Wir setzen uns für eine angemessene Abfindung ein.
Unterstützung für Arbeitgeber bei der rechtssicheren Kündigung
Auch für Arbeitgeber ist eine rechtssichere Kündigung von großer Bedeutung, um langwierige und kostspielige Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen, um rechtliche Risiken zu minimieren:
- Prüfung der Kündigungsgründe: Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung vorliegen und beraten Sie zu den besten Vorgehensweisen.
- Vorbereitung der Kündigung: Wir helfen Ihnen, die Kündigung rechtlich einwandfrei zu gestalten, die Kündigungsfristen zu berechnen und die erforderlichen Anhörungen (z. B. des Betriebsrats) durchzuführen.
- Vertretung im Kündigungsschutzverfahren: Sollte es dennoch zu einer Kündigungsschutzklage kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht und setzen uns für eine schnelle und effektive Lösung ein.
2. Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge regeln das Arbeitsverhältnis und sind die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei müssen sie rechtlichen Anforderungen entsprechen und klare Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen enthalten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten bei der Erstellung oder Prüfung von Arbeitsverträgen anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge
Für Arbeitgeber ist es essenziell, rechtskonforme und faire Arbeitsverträge zu gestalten, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein Arbeitsvertrag sollte nicht nur den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigen.
Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitgeber bei der:
- Individuellen Vertragsgestaltung: Wir gestalten maßgeschneiderte Arbeitsverträge, die auf die speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt sind und sowohl Arbeitnehmerrechte als auch Ihre unternehmerischen Interessen berücksichtigen.
- Überprüfung bestehender Verträge: Wir prüfen bestehende Arbeitsverträge und passen diese an neue gesetzliche Entwicklungen oder die aktuellen Bedürfnisse des Unternehmens an.
- Beratung zu Sonderregelungen: Für leitende Angestellte oder in bestimmten Branchen gelten häufig besondere Regelungen. Wir beraten Sie zu Klauseln über Wettbewerbsverbote, Bonuszahlungen oder Dienstwagenregelungen.
Prüfung von Arbeitsverträgen: Arbeitnehmer schützen
Auch Arbeitnehmer sollten vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages genau prüfen, welche Rechte und Pflichten dieser enthält. Oftmals sind bestimmte Klauseln, wie z. B. über Probezeit, Kündigungsfristen oder Überstunden, für den Arbeitnehmer nachteilig formuliert. Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, den Vertrag zu verstehen und mögliche Risiken aufzudecken:
- Prüfung von Klauseln: Wir analysieren den Vertrag auf unfaire oder unwirksame Klauseln und klären Sie über Ihre Rechte auf.
- Vertragsverhandlungen: Wenn bestimmte Vertragsbedingungen unklar oder für Sie nachteilig sind, unterstützen wir Sie in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
- Beratung zu Vertragsänderungen: Auch nach Abschluss des Arbeitsvertrages können sich Änderungen ergeben, etwa durch eine Beförderung oder eine Änderung der Arbeitsbedingungen. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Konsequenzen solcher Änderungen und setzen Ihre Ansprüche durch.
Sonderregelungen bei befristeten Arbeitsverträgen
Befristete Arbeitsverträge stellen eine besondere Form des Arbeitsverhältnisses dar und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Eine Befristung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, und es müssen klare Regelungen getroffen werden, was nach Ablauf der Befristung geschieht.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu:
- Zulässigkeit der Befristung: Wir prüfen, ob die Befristung rechtlich zulässig ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Verlängerung befristeter Verträge: Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden soll, beraten wir Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten und den Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis.
- Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis: In bestimmten Fällen kann ein befristeter Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
3. Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, eine interne Meldestelle einzurichten, die es Arbeitnehmern ermöglicht, anonym und sicher auf Missstände oder Rechtsverstöße hinzuweisen. Die Einrichtung und der Betrieb dieser Meldestellen erfordert eine sorgfältige rechtliche Ausgestaltung, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Hinweisgeber effektiv geschützt werden.
Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung sowohl für Arbeitgeber bei der Einrichtung dieser Meldestellen als auch für Arbeitnehmer, die von ihrem Hinweisgeberrecht Gebrauch machen wollen. Darüber hinaus übernehmen wir für Unternehmen auch die Funktion der internen Meldestelle und garantieren damit eine neutrale, professionelle und rechtssichere Bearbeitung der Meldungen.
Beratung für Arbeitgeber: Einrichtung einer rechtssicheren Meldestelle
Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, eine Meldestelle zu schaffen, die den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht wird. Dies betrifft nicht nur die rechtliche Ausgestaltung, sondern auch die organisatorische Implementierung und die Schulung der Mitarbeiter.
Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, die Meldestelle rechtssicher und effizient einzurichten:
- Einrichtung der Meldestelle: Wir beraten Sie zur rechtlichen Gestaltung und Implementierung einer internen Meldestelle. Dabei stellen wir sicher, dass alle Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes eingehalten werden.
- Übernahme der Funktion der internen Meldestelle durch unsere Kanzlei: Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Funktion der internen Meldestelle. Dies garantiert eine unabhängige und neutrale Bearbeitung aller eingehenden Hinweise. Wir empfangen, prüfen und dokumentieren Meldungen und unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung und der weiteren Vorgehensweise.
- Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern: Damit die Meldestelle effektiv genutzt werden kann, bieten wir Schulungen für Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte an. Wir klären über die Rechte und Pflichten der Hinweisgeber auf und zeigen auf, wie mit eingehenden Hinweisen umgegangen werden muss.
- Datenschutzkonforme Ausgestaltung: Die Meldestelle muss auch den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Wir sorgen dafür, dass der Meldeprozess DSGVO-konform gestaltet ist und Hinweisgeber bestmöglich geschützt werden.
Durch unsere Unterstützung als Meldestelle und unsere rechtliche Beratung sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer schaffen wir eine sichere und rechtskonforme Grundlage für die Meldung und Bearbeitung von Hinweisen auf Missstände.