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Gewerblicher Rechtsschutz


Ihr Schutz für Ideen, Marken und Wettbewerbspositionen

Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst alle Rechtsbereiche, die den Schutz geistigen Eigentums und der wirtschaftlichen Wettbewerbsposition eines Unternehmens betreffen. Ob es sich um die Durchsetzung von Markenrechten, den Schutz vor unlauteren Wettbewerbshandlungen oder den raschen Schutz durch einstweiligen Rechtsschutz handelt – gewerblicher Rechtsschutz ist für Unternehmen unverzichtbar. In unserer Kanzlei in Rendsburg stehen wir Ihnen mit Rechtsanwalt Gabrys als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Seite, um Ihre kreativen Leistungen, Ideen und Ihre Marktposition zu verteidigen. Mit unserer tiefgehenden Expertise in diesem Bereich unterstützen wir Sie in allen relevanten Fragestellungen rund um den gewerblichen Rechtsschutz.

 

1. Wettbewerbsrecht – Fairer Wettbewerb als Grundlage des Markterfolgs

Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Unternehmen im Markt, um einen fairen und ausgewogenen Wettbewerb zu gewährleisten. Unlautere Geschäftspraktiken, irreführende Werbung oder aggressive Marktstrategien können den Wettbewerb verzerren und Konkurrenten unrechtmäßig benachteiligen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt sicher, dass Unternehmen unter fairen Bedingungen am Markt agieren.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, sich gegen unlauteren Wettbewerb zu wehren und Ihre eigenen Geschäftsstrategien rechtssicher zu gestalten.

Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken

Unlautere Geschäftspraktiken können die verschiedensten Formen annehmen. Häufig treten sie in Form von irreführender Werbung, aggressiver Verkaufsmethoden oder Abwerbemaßnahmen auf. Wir stehen Ihnen zur Seite, um solche Wettbewerbsverstöße zu unterbinden und Ihr Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Zu unseren Dienstleistungen im Wettbewerbsrecht zählen:

  • Abmahnung und Unterlassungserklärung: Wir unterstützen Sie dabei, Wettbewerbsverstöße schnell und effektiv abzumahnen und eine Unterlassungserklärung von der Gegenseite zu fordern, um weiteren Schaden zu verhindern.
  • Schadensersatzansprüche: Neben der Unterbindung unlauterer Handlungen prüfen wir auch, ob Sie Ansprüche auf Schadensersatz haben und setzen diese durch.
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Wettbewerbsverstöße können rasches Handeln erfordern. Wir helfen Ihnen, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes schnelle gerichtliche Maßnahmen zu erwirken.

Rechtskonforme Werbemaßnahmen

Gerade im digitalen Zeitalter ist Werbung ein zentraler Bestandteil unternehmerischen Erfolgs. Dabei ist es wichtig, dass die Werbemaßnahmen den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dies gilt sowohl für klassische Werbemethoden als auch für Online-Marketing und Social Media.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Beratung zur rechtskonformen Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen, damit Sie rechtliche Fallstricke von Anfang an vermeiden:

  • Irreführende Werbung: Wir prüfen, ob Ihre Werbeaussagen den rechtlichen Anforderungen entsprechen und verhindern, dass Sie durch irreführende Angaben in die Abmahnfalle geraten.
  • Vergleichende Werbung: Wenn Sie Ihre Produkte mit denen der Konkurrenz vergleichen, sind spezielle rechtliche Anforderungen zu beachten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Werbung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
  • Werbung in sozialen Netzwerken: Die rechtlichen Anforderungen an Werbung in sozialen Medien sind oft schwer zu überblicken. Wir bieten Ihnen praxisnahe Lösungen zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Social-Media-Strategie.

Verteidigung bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Sollten Sie selbst Ziel einer Abmahnung wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoßes geworden sein, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Wir prüfen die Abmahnung auf ihre Berechtigung und verteidigen Sie effektiv gegen überzogene oder ungerechtfertigte Forderungen. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, helfen wir Ihnen dabei, die Angelegenheit schnell und kostengünstig zu regeln und mögliche Folgeschäden zu minimieren.

Unsere Expertise im Wettbewerbsrecht gewährleistet, dass Sie auf dem Markt rechtssicher agieren und sich gleichzeitig gegen unlautere Handlungen zur Wehr setzen können.

 

2. Markenrecht – Schutz und Durchsetzung Ihrer Marke

Die Marke eines Unternehmens ist oft sein wertvollstes Gut. Sie repräsentiert nicht nur das Unternehmen, sondern steht auch für Qualität, Vertrauen und Bekanntheit. Daher ist der Schutz der eigenen Marke von zentraler Bedeutung. Das Markenrecht ermöglicht es Unternehmen, ihre Marken national und international zu schützen und gegen die unrechtmäßige Verwendung durch Dritte vorzugehen.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Markenrechts – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Marke.

Anmeldung und Schutz Ihrer Marke

Der erste Schritt im Markenrecht ist die ordnungsgemäße Anmeldung Ihrer Marke. Dies kann sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erfolgen. Wir beraten Sie umfassend zur optimalen Strategie für den Markenschutz und unterstützen Sie bei allen notwendigen Formalitäten.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Markenrecherche: Vor der Anmeldung prüfen wir sorgfältig, ob bereits bestehende Markenrechte Dritter einer erfolgreichen Anmeldung Ihrer Marke im Wege stehen könnten.
  • Anmeldung und Eintragung: Wir übernehmen die Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und sorgen für eine rechtssichere Eintragung.
  • Schutz Ihrer Marke: Eine erfolgreiche Markenanmeldung bietet Ihnen weitreichenden Schutz. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten, Ihre Marke weiter auszubauen und vor Nachahmern zu schützen.

Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten

Die erfolgreiche Eintragung einer Marke ist nur der erste Schritt. Ebenso wichtig ist die Durchsetzung Ihrer Markenrechte, wenn Dritte versuchen, Ihre Marke oder ähnliche Zeichen unrechtmäßig zu nutzen. Markenrechtsverletzungen können gravierende wirtschaftliche Folgen haben, sei es durch Markenverwässerung oder den unlautere Ausnutzung des guten Rufs Ihrer Marke.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte:

  • Abmahnung und einstweiliger Rechtsschutz: Bei Markenrechtsverletzungen leiten wir schnell und effektiv Maßnahmen ein, um die unrechtmäßige Nutzung zu stoppen. Wir erstellen Abmahnungen und setzen im Bedarfsfall Unterlassungsansprüche auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch.
  • Auskunft und Schadensersatz: Neben der Abmahnung setzen wir auch Ihre Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz durch. Zunächst wird eine umfangreiche Auskunft zur Nutzung der Marke verlangt. Auf deren Grundlage kann die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens sodann ermittelt werden.
  • Markenüberwachung: Damit Sie keine Verletzungen Ihrer Markenrechte übersehen, bieten wir Ihnen eine regelmäßige Markenüberwachung an. So können Sie sicherstellen, dass niemand ohne Ihre Zustimmung Ihre Marke oder ähnliche Zeichen nutzt.

Verteidigung gegen Vorwürfe der Markenrechtsverletzung

Es kann auch vorkommen, dass Sie selbst wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt werden. In diesem Fall prüfen wir die Berechtigung der Vorwürfe und verteidigen Sie gegen ungerechtfertigte Forderungen. Wir unterstützen Sie dabei, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, und setzen uns dafür ein, dass mögliche Schäden für Ihr Unternehmen minimiert werden.

 

3. Einstweiliger Rechtsschutz – Schnelle Hilfe bei akuten Rechtsverletzungen

Im gewerblichen Rechtsschutz ist es oft entscheidend, schnell zu handeln. Rechtsverletzungen durch Wettbewerber oder Nachahmer können unmittelbare wirtschaftliche Schäden verursachen. Hier kommt der einstweilige Rechtsschutz ins Spiel, der es ermöglicht, rasch gerichtliche Maßnahmen zu erwirken, um Ihre Rechte vorläufig zu sichern.

Was ist einstweiliger Rechtsschutz?

Der einstweilige Rechtsschutz ist ein Instrument, das es ermöglicht, schnelle gerichtliche Entscheidungen zu erwirken, ohne dass ein langwieriges Gerichtsverfahren abgewartet werden muss. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Rechtsverletzung droht oder bereits eingetreten ist und sofortige Maßnahmen erforderlich sind, um weiteren Schaden zu verhindern. Einstweilige Verfügungen können beispielsweise im Wettbewerbsrecht oder Markenrecht eingesetzt werden, um unlautere Handlungen oder Markenrechtsverletzungen unverzüglich zu stoppen.

Voraussetzungen für den einstweiligen Rechtsschutz

Um eine einstweilige Verfügung zu erwirken, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dringlichkeit: Der Antragsteller muss darlegen, dass die Angelegenheit dringlich ist und ohne sofortige gerichtliche Entscheidung ein erheblicher Schaden droht.
  • Glaubhaftmachung des Anspruchs: Es muss glaubhaft gemacht werden, dass ein Rechtsanspruch besteht und eine Verletzung dieses Anspruchs durch die gegnerische Partei vorliegt.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der schnellen und effektiven Beantragung einstweiliger Verfügungen, um Ihre Rechte umgehend zu sichern.

Einsatzmöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes

Der einstweilige Rechtsschutz kommt in verschiedenen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes zum Einsatz, insbesondere im:

  • Wettbewerbsrecht: Wenn ein Wettbewerber unlautere Geschäftspraktiken anwendet oder irreführende Werbung betreibt, kann eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, um diese Handlungen sofort zu unterbinden.
  • Markenrecht: Bei Markenrechtsverletzungen ist schnelles Handeln erforderlich, um den unrechtmäßigen Gebrauch Ihrer Marke zu stoppen und weitere Schäden zu verhindern.
  • Urheberrecht: Auch im Urheberrecht kann der einstweilige Rechtsschutz genutzt werden, um die unrechtmäßige Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zu stoppen.

Unsere Unterstützung beim einstweiligen Rechtsschutz

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes und setzt dieses Instrument gezielt ein, um Ihre Rechte schnell und effektiv zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei der:

  • Vorbereitung und Einreichung des Antrags: Wir bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und reichen den Antrag auf einstweilige Verfügung schnellstmöglich bei Gericht ein.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht und setzen uns für eine positive Entscheidung ein.
  • Durchsetzung der einstweiligen Verfügung: Wenn die einstweilige Verfügung erlassen wird, sorgen wir dafür, dass diese umgehend vollzogen wird, um den weiteren Schaden zu verhindern.