Urheberrecht und Medienrecht
Schutz kreativer Leistungen und der Persönlichkeit im digitalen Zeitalter
Im digitalen Zeitalter hat der Schutz geistigen Eigentums und der Persönlichkeitsrechte enorm an Bedeutung gewonnen. Das Urheberrecht und Medienrecht bieten dabei wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, um kreative Werke zu schützen, Persönlichkeitsrechte zu wahren und das eigene Ansehen vor ungerechtfertigten Angriffen zu verteidigen. Unsere Kanzlei in Rendsburg steht Ihnen deutschlandweit als erfahrene Partner zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und Sie in allen Fragen des Urheber- und Medienrechts umfassend zu beraten.
1. Urheberrecht – Schutz für kreative Werke
Das Urheberrecht schützt die geistigen Schöpfungen von Autoren, Künstlern und Kreativen. Es sichert dem Urheber das ausschließliche Recht zu, sein Werk zu verwerten, zu verbreiten und wirtschaftlich zu nutzen. Dabei sind nicht nur klassische Werke wie Bücher, Musik oder Kunst geschützt, sondern auch moderne digitale Schöpfungen wie Software, Websites und digitale Kunstwerke.
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälte für IT-Recht sind wir darauf spezialisiert, Sie umfassend im Urheberrecht zu beraten und Ihre Rechte gegenüber Dritten durchzusetzen.
Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt nicht jede Idee, sondern nur konkrete geistige Schöpfungen, die eine individuelle Ausdrucksform erreicht haben. Geschützt werden dabei unter anderem:
- Literarische Werke wie Romane, Gedichte, wissenschaftliche Arbeiten oder Essays,
- Musikalische Werke wie Kompositionen oder Songs,
- Bildende Kunst wie Gemälde, Skulpturen oder Fotografien,
- Filmwerke wie Spielfilme, Dokumentationen oder Kurzfilme,
- Computerprogramme und Softwareentwicklungen,
- Werke der angewandten Kunst, etwa Designobjekte oder Mode.
Der Urheber eines Werkes hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob und wie das Werk veröffentlicht und genutzt wird. Dabei umfasst der Schutz sowohl wirtschaftliche Verwertungsrechte als auch ideelle Urheberpersönlichkeitsrechte.
Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Urheberrechte
Im digitalen Zeitalter werden Urheberrechtsverletzungen oft durch unerlaubtes Kopieren und Verbreiten von Werken im Internet begangen. Wenn Ihre kreativen Werke ohne Erlaubnis genutzt, kopiert oder vervielfältigt werden, können Sie sich dagegen zur Wehr setzen.
Unsere Leistungen im Bereich des Urheberrechts umfassen:
- Abmahnung und Unterlassung: Wir setzen Ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz durch, wenn Ihre Werke unrechtmäßig genutzt werden. Dazu zählt auch das Erstellen von Abmahnungen, um die Verletzung zu unterbinden.
- Einstweiliger Rechtsschutz: Oft ist es notwendig, schnell zu handeln, um weitere Schäden zu verhindern. In solchen Fällen beantragen wir für Sie einstweiligen Rechtsschutz und erwirken schnelle gerichtliche Entscheidungen.
- Schadensersatzansprüche: Wenn Ihre Werke unberechtigt genutzt werden, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Wir berechnen für Sie die Höhe der Schadensersatzansprüche und setzen diese vor Gericht durch.
Lizenzvereinbarungen und Rechteübertragung
Neben der Durchsetzung von Urheberrechten beraten wir Sie auch bei der Gestaltung von Lizenzverträgen und der Übertragung von Nutzungsrechten. Dies ist insbesondere im digitalen Bereich wichtig, wo Urheber ihre Werke oft online vertreiben und vermarkten.
Wir unterstützen Sie bei der:
- Verhandlung und Gestaltung von Lizenzverträgen: Damit Sie die wirtschaftlichen Vorteile Ihrer Werke voll ausschöpfen können, gestalten wir rechtskonforme Lizenzverträge, die Ihre Interessen schützen.
- Übertragung von Nutzungsrechten: Wenn Sie Ihre Werke Dritten zur Verfügung stellen möchten, sorgen wir dafür, dass die vertragliche Übertragung der Rechte klar und rechtssicher geregelt ist.
2. Persönlichkeitsrechte – Schutz der Ehre und Privatsphäre
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Menschen in seiner Individualität und Würde. Es umfasst verschiedene Aspekte, darunter den Schutz der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und den Schutz vor unwahren oder ehrenrührigen Äußerungen. Gerade im digitalen Raum, wo Informationen schnell verbreitet und vervielfältigt werden können, sind Persönlichkeitsrechte besonders gefährdet.
Unsere Kanzlei unterstützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen dabei, ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren und sich gegen Eingriffe in ihre Privatsphäre zu wehren.
Schutz der Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild
Ein zentraler Aspekt des Persönlichkeitsrechts ist der Schutz der Privatsphäre. Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche Informationen über ihn veröffentlicht werden und welche nicht. Dazu zählt auch das Recht am eigenen Bild, das verhindert, dass Fotos oder Videos ohne die Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet werden.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassenden rechtlichen Schutz in diesen Bereichen:
- Veröffentlichung privater Informationen: Wenn private Informationen ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht wurden, setzen wir Ihre Rechte durch und sorgen dafür, dass diese Inhalte umgehend entfernt werden.
- Recht am eigenen Bild: Wir setzen uns dafür ein, dass unberechtigte Bildaufnahmen von Ihnen oder Ihren Angehörigen entfernt werden und verhindern die unbefugte Veröffentlichung solcher Bilder.
- Schutz der Intimsphäre: Besonders sensible Informationen, wie beispielsweise medizinische Daten oder private Korrespondenzen, sind durch das Persönlichkeitsrecht besonders geschützt. Wir sorgen dafür, dass Ihre Intimsphäre gewahrt bleibt.
Schutz vor unwahren oder ehrverletzenden Äußerungen
Ehrenrührige oder unwahre Äußerungen können erheblichen Schaden anrichten, sei es durch falsche Berichterstattung in den Medien oder durch Verleumdungen in sozialen Netzwerken. Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor solchen Angriffen auf die Ehre und den guten Ruf.
Wir unterstützen Sie bei der:
- Abwehr unwahrer Tatsachenbehauptungen: Wenn über Sie oder Ihr Unternehmen falsche Tatsachen verbreitet werden, setzen wir Unterlassungsansprüche durch und sorgen für die Richtigstellung der Behauptungen.
- Schutz vor Beleidigung und Verleumdung: Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Beleidigungen oder Verleumdungen nehmen im digitalen Raum zu. Wir sorgen dafür, dass Sie sich effektiv gegen solche Angriffe verteidigen können und helfen Ihnen, Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.
- Unterlassungs- und Widerrufsansprüche: Wenn Sie Ziel von unwahren Behauptungen oder Beleidigungen geworden sind, setzen wir Unterlassungs- und Widerrufsansprüche durch, um Ihren Ruf wiederherzustellen.
Rechte an der eigenen Stimme und Persönlichkeit in der Öffentlichkeit
Neben dem Schutz vor falschen oder ehrverletzenden Aussagen umfasst das Persönlichkeitsrecht auch das Recht an der eigenen Stimme und am eigenen Namen. Wenn Ihre Stimme ohne Einwilligung für kommerzielle Zwecke verwendet wird oder Ihr Name in einer Weise genutzt wird, die Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, können Sie sich dagegen wehren.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und rechtliche Unterstützung, wenn es um die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte geht.
3. Reputationsrecht – Schutz des guten Rufs im Internet und den Medien
In Zeiten von sozialen Medien und Online-Plattformen kann der Ruf einer Person oder eines Unternehmens schnell durch falsche Informationen, negative Bewertungen oder verleumderische Beiträge geschädigt werden. Das Reputationsrecht umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, den guten Ruf zu schützen und ungerechtfertigte Angriffe abzuwehren.
Online-Reputation schützen und wiederherstellen
Gerade im Internet verbreiten sich negative Inhalte oft schnell und haben weitreichende Konsequenzen. Wenn falsche oder rufschädigende Informationen über Sie oder Ihr Unternehmen im Netz kursieren, kann das erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Schaden anrichten.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der:
- Löschung negativer Inhalte: Wir setzen uns dafür ein, dass rufschädigende oder falsche Inhalte schnellstmöglich entfernt werden. Dies betrifft sowohl falsche Tatsachenbehauptungen als auch beleidigende oder verleumderische Beiträge in sozialen Netzwerken.
- Reputation-Management: Wir beraten Sie zum präventiven Schutz Ihres Rufs und helfen Ihnen dabei, eine positive Online-Reputation aufzubauen. Dazu gehört auch die Überwachung von Inhalten, die Ihre Person oder Ihr Unternehmen betreffen.
Umgang mit negativen Bewertungen
Negative Bewertungen auf Plattformen wie Google, Kununu oder Yelp können den Ruf eines Unternehmens erheblich schädigen. Gerade wenn die Bewertungen ungerechtfertigt oder falsch sind, ist es wichtig, schnell zu reagieren, um weiteren Schaden zu verhindern.
Wir unterstützen Sie dabei, ungerechtfertigte Bewertungen zu entfernen oder richtigzustellen und helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber den Plattformbetreibern durchzusetzen:
- Prüfung und Entfernung falscher Bewertungen: Wenn eine Bewertung unwahr oder diffamierend ist, sorgen wir dafür, dass diese umgehend gelöscht wird.
- Verteidigung bei gerechtfertigter Kritik: Sollten berechtigte Kritikpunkte vorliegen, helfen wir Ihnen, angemessen darauf zu reagieren und Ihre Reputation zu schützen.
Medienrechtlicher Schutz gegen Rufschädigung
Neben dem Internet spielen auch klassische Medien wie Zeitungen, Radio oder Fernsehen eine wichtige Rolle, wenn es um den Schutz der Reputation geht. Wenn in den Medien falsche Berichte oder rufschädigende Behauptungen über Sie oder Ihr Unternehmen verbreitet werden, setzen wir Ihre Rechte als betroffene Person durch.
Unser Leistungsspektrum im Medienrecht umfasst:
- Abwehr rufschädigender Berichterstattung: Wir setzen uns gegen unberechtigte negative Berichte in den Medien zur Wehr und sorgen dafür, dass falsche oder rufschädigende Inhalte berichtigt oder entfernt werden.
- Rechtsansprüche gegenüber Medienunternehmen: Wir machen Unterlassungs- und Widerrufsansprüche gegenüber Zeitungen, Fernsehsendern und anderen Medien geltend, um Ihre Reputation zu schützen.
